Allgemeine Geschäftsbedingungen Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der
Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das
Zimmer bestellt und zugesagt oder, 2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet
die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, 3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. 4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
den vereinbarten b) Die Einsparungen
betragen normalerweise
bei
Übernachtung mit Frühstück 20%, Übernachtung mit
Halbpension
30%, Übernachtung mit Vollpension 40% und c) Wird die Unterkunft am Tag der Anreise abgesagt oder erscheint der Gast nicht ist der volle Preis zu bezahlen. 5. a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. b) Bis zur anderweitigen
Vergabe des Zimmers hat
der Gast für die Dauer des Vertrages 6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Passau. |
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