Herzlich willkommen im Ferienhof Stadler

Pension und Ferienwohnungen in der Nähe von Passau - im Bayerischen Wald


Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag 
Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung.
Eine vom Gast  vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung
begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.
Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.
Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder,
    falls eine Zusage aus  Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,
    gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu          leisten.

4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten
        oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

    b) Die Einsparungen betragen normalerweise bei Übernachtung mit Frühstück 20%, Übernachtung mit                       Halbpension 30%,  

        Übernachtung mit Vollpension 40% und reiner Übernachtung ohne Zusatzleistung 10%. 

    c) Wird die Unterkunft am Tag der Anreise abgesagt oder erscheint der Gast nicht ist der volle Preis zu                     bezahlen

5. a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit
       anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

    b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages
        den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Passau.
 

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© Elisabeth Haimerl-Fürst 2011